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Reform des EU-Urheberrechts beschlossen

Die Ende März 2019 im EU-Parlament verabschiedete neue EU-Urheberrechtsrichtlinie wird das Internet nachhaltig verändern. Was zunächst positiv klingt, wirft jedoch viele Fragen auf und könnte letztendlich die Content-Vielfalt im Internet empfindlich einschränken. Betroffen sind Privatpersonen wie auch Unternehmen. Eine Analyse von Adrian Witt.

An der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Ende März 2019 im EU-Parlament beschlossen wurde, scheiden sich die Geister. Was für Eco, Europas größten Verband der Digitalwirtschaft, ein Rückschritt ist, wird von vielen Politikern und Verlegern als Meilenstein für den Schutz des geistigen Eigentums von Künstlern und Medienschaffenden gesehen.

Konkret geht es dabei um folgenden Sachverhalt: Das neue Leistungsschutzrecht zielt darauf ab, dass Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und Co die Urheber der auf ihnen verbreiteten Inhalte an der Verwertung ihrer Werke beteiligen sollen. So werden Medienhäuser künftig Geld sehen, wenn Google deren Nachrichten unter der Suchfunktion „Google News“ darstellt. Gleichzeitig könnte die neue Richtlinie auf eine Art Zensur hinauslaufen. Denn künftig sollen alle großen Plattformen, auf denen Nutzer Texte, Fotos, Videos oder Musik hochladen, für etwaige Urheberrechtsverletzungen direkt haftbar gemacht werden können. Das führt zu folgendem Szenario: Lädt ein Nutzer bei YouTube ein Video hoch, in dem ein urheberrechtlich geschütztes Lied im Hintergrund läuft, kann der Musiker oder Rechteinhaber mithilfe der neuen Regelung direkt gegen die Plattform vorgehen.

Zukünftig sollen die Plattformen mit den Rechteinhabern Lizenzvereinbarungen schließen und prüfen, ob diese auch eingehalten werden, um nicht für deren Inhalte haften zu müssen. Im Klartext: Wenn es für den lizenzpflichtigen Inhalt keine Lizenzvereinbarung gibt, muss der Inhalt blockiert werden. Geschieht dies nicht und gerät der Inhalt dennoch an die Öffentlichkeit, haftet die Plattform, weil es durch die neue Richtlinie nun so aussieht, als hätte sie selbst die Inhalte hochgeladen. Letztlich, so die Kritiker würde dies für die Plattformen bedeuten, dass sie noch stärker als bislang Inhalte filtern, was sich unmittelbar auf die Content- und Meinungsvielfalt im Internet auswirken könnte.

Die Idee hinter der Reform des EU-Urheberrechts, Urheber und Verleger stärker an der gewerblichen Nutzung ihrer Werke finanziell zu beteiligen, geht zwar in die richtige Richtung. Schließlich sind die Plattformen die größten Profiteure von Urheberrechtsverletzungen im Internet und erwirtschaften dadurch Milliardengewinne. Doch die Umsetzung der neuen Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, die laut EU-Vorgaben innerhalb der nächsten zwei Jahren erfolgen muss, bringt die derzeitigen technischen Möglichkeiten an ihre Grenzen.

So nutzt zwar YouTube mit Content ID bereits ein eigenes Filtersystem, doch dieses erkennt derzeit nur Musik. Zukünftig müsste das System um Text-, Bild- und Videoelemente erweitert werden, um urheberrechtlich geschützte Werke zu erkennen und im Falle eines Verstoßes diese gar nicht erst öffentlich zugänglich zu machen. Zudem müssen solche Filtersysteme künftig zwischen illegalen und legalen Inhalten unterschieden können, wie dies bei Zitaten und Satire der Fall ist, deren Nutzung nach gegenwärtiger Gesetzeslage zulässig ist.

Ein anderes Problem stellt die schier unglaubliche Menge an Inhalten dar, die jeden Tag auf Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube hochgeladen werden. So werden alleine bei YouTube pro Minute über 400 Stunden an Videomaterial hochgeladen. Diese Menge lässt sich nur durch integrierte Filtersysteme wie Content ID bewältigen. Außerdem können die Filtersysteme nur das abgleichen und berücksichtigen, was sie auch kennen, ihnen also zum Abgleich hinterlegt wurde. Darauf verweist auch YouTube Chefin Susan Wojcicki in einem offenen Brief an die Nutzer ihrer Plattform: Es sei vielleicht möglich, Lizenzvereinbarungen mit großen Unternehmen zu schließen, die Rechte an Werken besitzen. Auch Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften und Medienhäusern wären möglich. Doch damit sind längst nicht alle Werke erfasst – und schon gar nicht das Gros der privaten Urheber wie Hobbyfotografen oder Amateurmusiker.

Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube und Co, zu denen auch Blogs und Foren gehören, stehen somit vor dem großen Problem, das perfekte Filtersystem zu erfinden, das jeden jemals von Menschen geschaffenen Content abgedeckt. Denn nur so können sie sich sicher sein, nicht für alle Urheberrechtsverletzungen geradestehen zu müssen, die von ihren Nutzern begangen werden. Dies schließt auch mit ein, im Zweifelsfall eher mehr Inhalte an der Veröffentlichung zu hindern als nötig. Zudem könnte mit der Überführung der neuen EU-Urheberrechtrichtlinie in nationales Recht eine flächendeckende Überwachung aller Social-Media-Accounts erfolgen, was auch die Sperrung privat genutzter oder von Unternehmen aufgebauter Accounts miteinschließt.

Für Unternehmen bedeutet die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie, dass sie sich rechtzeitig mit der neuen Rechtslage befassen müssen. Zum einen, um sich selbst nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Zum anderen, um auch zukünftig ihre mühsam aufgebauten Social-Media-Accounts nutzen und auf ihre Social-Community zurückgreifen zu können. Auch die Aufstellung einer einheitlich Social-Media-Guideline könnte einem Unternehmen und seinen Beschäftigen dabei helfen, sich rechtsicher im digitalen Raum des Internets zu bewegen.

Adrian Witt
witt@gfd-finanzkommunikation.de
+49 (0) 69 – 97 12 47 35

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