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EU Taxonomie: Was ändert sich für Unternehmen?
An Nachhaltigkeit führt kein Weg vorbei. Das gilt auch für Investments, wie in der aktuellen Pressemitteilung „Fokus Nachhaltigkeit“ des BVI berichtet. Allein seit Juni dieses Jahres ist das Vermögen nachhaltiger Fonds auf dem deutschen Markt um 27%, auf 129 Milliarden Euro gestiegen. Vorangetrieben wird diese Entwicklung auch von der EU, unter anderem mit dem 2018 veröffentlichten Aktionsplan zu Sustainable Finance. Ein Teil dieses Plans ist die EU Taxonomie-Verordnung, die ab dem 1. Januar 2022 EU-weit für eine transparente und einheitliche Berichterstattung sorgen soll. Die folgenden 6 Umweltziele sind in der Taxonomie festgelegt:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme
Anwendung findet die Taxonomie bei Unternehmen und vor allem bei Finanzprodukten. Finanzdienstleister müssen laut der Taxonomie genau offenlegen, inwiefern Ihre Produkte Taxonomie-konform sind. Für das Geschäftsjahr 2021 muss nur über die ersten beiden Ziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel berichtet werden. Für diese hat die Technical Expert Group (TEG) bereits sogenannte Technical Screening Criteria (TSC) festgelegt, die den Rahmen für die Berichterstattung bilden. Bis jetzt hat die TEG für 70 Aktivitäten in acht Sektoren die zum Klimaschutz beitragen können, und weitere 68 Aktivitäten die bei der Anpassung an den Klimawandel förderlich sein können, Kriterien entwickelt. Die Kriterien für die verbleibenden vier Ziele sollen zeitnah entwickelt werden, sodass ab 1. Januar 2023 alle Ziele in die Berichterstattung eingebunden sind. Mithilfe der Kriterien können einzelne Aktionen der Unternehmen auf Taxonomie-Konformität geprüft werden. In der Praxis bedeutet das, Unternehmen werden über ihre Umsatzerlöse, sowie Investitionsausgaben und Betriebsaufwendungen, die den ersten beiden Umweltzielen gerecht werden, berichten. Mithilfe der TSC wird dann der Grad der Nachhaltigkeit bestimmt. Generell müssen drei Anforderungen erfüllt sein, damit eine Aktivität als nachhaltig eingestuft wird. Es muss erstens ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden, während zweitens keines der anderen Umweltziele beeinträchtigt wird und drittens ein Mindeststandard bezüglich sozialer Anforderungen gewährleistet wird.
Eine der wichtigsten Fragen bezüglich der Taxonomie ist, wer letztendlich davon betroffen ist. Wie bereits erwähnt, wurden erst für acht Sektoren Kriterien festgelegt. Dabei handelt es sich um Sektoren, deren Aktivitäten nach Einschätzung der TEG einen Beitrag zu den Klimazielen leisten können. Nicht inbegriffen sind momentan der Großhandel, Unterbringungs- und Verpflegungsaktivitäten, Bildung sowie Finanz- und Versicherungsaktivitäten, um nur einige zu nennen. Dass diese Bereiche nicht durch die Klassifizierung abgedeckt sind, heißt nicht, dass die Aktivitäten nicht nachhaltig sein können und stößt daher vermehrt auf Kritik. Um vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Überblick zu geben, hat die EU die „platform for sustainable finance“ gegründet. Außerdem orientieren sich die Kriterien laut der TEG an bereits existierenden Maßeinheiten, vor allem an der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), um ein höchstmögliches Maß an Kompatibilität zu gewährleisten.
Auch wenn noch nicht für alle Sektoren und Aktivitäten Kriterien feststehen, sollten sich Unternehmen jetzt schon informieren, ob und inwiefern Sie von der Taxonomie betroffen sind, da Sie gegebenenfalls über Aktivitäten des Geschäftsjahres 2021 schon Bericht erstatten müssen. Vor allem für institutionelle Investoren wird die Berichterstattung Voraussetzung für die Investition in ein Unternehmen werden. Informationen zu der Taxonomie, sowie Änderungen und Erweiterungen der Kriterien sollen auf der „platform for sustainable finance“ bereitgestellt werden.