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Die Macht der ESG-Ratings
Photo by Jan Piatkowski on Unsplash
Nachhaltigkeit nimmt als Trend für Investoren und Unternehmen weiter an Fahrt auf. Das verwaltete Volumen nachhaltiger Kapitalanlagen ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2012 – 2019 unter privaten Investoren um den Faktor drei, unter institutionellen Investoren sogar um den Faktor sieben gestiegen. Weltweit zeigt der sprunghafte Anstieg der ESG-ETFs im Laufe des vergangenen Jahres auf ein Gesamtvolumen von über 150 Mrd. USD, dass Geldströme verstärkt in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt werden.
Zunehmende Bedeutung von ESG-Kriterien
Doch welche Anlagen sind „nachhaltig“ und welche Bewertungskriterien werden dafür herangezogen? Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Jedoch hat sich ein Konsens herausgebildet, sich dem Thema über das Akronym „ESG“ anzunähern. „E“ (Environmental) steht dabei z.B. für generelle Ressourcenschonung, umweltschonende Produktion sowie die Reduktion von Treibhausgasen und Abfällen. „S“ (Social) steht dabei z.B. für die Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten, fairen Arbeitsbedingungen sowie Chancengleichheit und Diversität. „G“ (Governance) steht dabei z.B. für eine gute Unternehmensführung sowie die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements in die Geschäftsführung.
ESG-Ratingagenturen wollen Antworten geben
Spezialisierte ESG-Ratingagenturen, wie MSCI ESG-Ratings, Sustainalytics, ISS ESG (früher oekom), RepRisk und Refinitiv versuchen Investoren dabei zu helfen, nachhaltige Anlagemöglichkeiten zu identifizieren. Trotz der hohen Relevanz des Themas herrscht aber auch unter den Ratingagenturen keine Einigkeit darüber, wie die Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens gemessen und bewertet werden sollen. Vielmehr erfolgen die Ratings nach einem, von jedem Analysehaus selbst definierten Vorgehensmuster bzw. Kriterienkatalog, so dass sich die Rating Methodologie von Haus zu Haus erheblich unterscheidet. Häufig sind die Kriterienkataloge dabei nicht vollständig einsehbar, und somit nur schwer miteinander zu vergleichen. ESG-Rating-Anbieter entscheiden auch, welche der drei Säulen der Nachhaltigkeit – E, S oder G –am stärksten gewichtet werden. Somit wird beispielsweise festgelegt, ob ein Unternehmen einen besseren Score erhält, wenn es Ressourcen schont oder sich eher für die Einhaltung von Arbeitsrechten einsetzt.
Im Ergebnis weichen die ESG-Ratings der Analysehäuser teilweise voneinander ab und werden und geraten hinsichtlich Transparenz und Glaubwürdigkeit auch immer wieder in die Kritik. Die Abbildung zeigt, dass die Ratings für ein Unternehmen sehr breit streuen. Dasselbe Unternehmen kann ein sehr gutes und ein sehr schlechtes ESG-Rating von verschiedenen Rating-Anbietern erhalten.
Average, minimum and maximum correlations across providers
Abbildung 2: https://www.unpri.org/pri-blogs/esg-rating-disagreement-and-stock-returns/5625.article
Offenlegungsverordnung soll ab 2021 Antworten liefern
Um die Ziele im Zusammenhang mit der klimabezogenen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu erreichen, wurde bereits im März 2018 ein Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigen Wachstum von der EU-Kommission veröffentlicht.
Am 10. März.2021 folgte ein weiterer Meilenstein – das Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation), welches einen Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwesen darstellt. Eine weitere wichtige Etappe stellt daraufhin die Level-2-Verordnung (Durchführungsverordnung) sowie die Taxonomie Verordnung dar, welche in finaler Form noch nicht vorliegt, aber bis Ende 2021 in Kraft treten werden.
Mit dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung sollen zukünftig harmonisierte Vorschriften über die Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken, Nachhaltigkeitsauswirkungen in Bereitstellungsprozessen sowie Informationsbereitstellung über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten gelten. Zudem werden die Berichtspflichten von Finanzberatern im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken vereinheitlicht.
Folglich sollen einheitliche Informationsstandards über ESG Merkmale von Produkten und Finanzmarktteilnehmern herrschen, um Anlegern vergleichbarere Informationen zu bieten. Gleichzeitig sollte die Verzerrungen einzelner ESG-Ratings abnehmen und somit der Korrelationskoeffizienten zwischen den Anbietern wieder steigen.
Die Klassifizierung nachhaltiger Produkte im Rahmen der Offenlegungsverordnung wirft allerdings immer noch viele Fragen auf, erläutert im 3. Hedgework-Talk Dr. Magdalena Kuper vom Fondsverband BVI.