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Der DAX der Zukunft – wie wird er aussehen?
Über geplante strukturellen Änderungen, welche die vier großen DAX Indizes betreffen, wird seit einiger Zeit diskutiert, nachdem es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Neuordnungen der DAX-Familie kam. Diesmal ist es so, dass zu konkreten Vorschlägen bezüglich der Änderungen und Kriterien bis 4. November 2020 im Rahmen einer Studie der STOXX Ltd. Stellung genommen werden kann. Die Studie läuft seit 5. Oktober 2020. Als übergeordnete Ziele der strukturellen Änderungen werden die Stärkung der Transparenz und Berechenbarkeit bei gleichzeitiger Erhaltung der Kapitalmarktrelevanz und Objektivität genannt. Ein Verlauf wie bei Wirecard im Sommer dieses Jahres soll nicht noch einmal möglich sein, das Vertrauen der Anleger soll nachhaltig sichergestellt werden.
Neben der Erweiterung des Leitindizes DAX von 30 auf 40 Unternehmen und der damit einhergehenden Verkleinerung des MDAX auf 50 Unternehmen, kann zu den folgenden sieben weiteren Änderungspunkten Stellung genommen werden.
- Anforderung einer Notierung im Prime Standard durch die Anforderung einer Notierung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ersetzen
- Streichung des Rang Börsenumsatzes als Auswahlkriterium unter Hinzunahme einer Mindestliquidität
- Einführung der Anforderung zur Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses
- Obligatorische vierteljährliche Zwischenberichterstattung
- Notwendigkeit eines professionellen Prüfungsrats im Aufsichtsrat
- Ausschluss der Beteiligung an umstrittenen Waffen
- Einführung der Profitabilitätsanforderung
Eines der vier neuen Qualitätskriterien besagt, dass ein Unternehmen beim Eintritt in den Index profitabel sein muss. Dies trifft beispielsweise nicht auf das seit August im DAX vertretene Unternehmen Delivery Hero zu.
Weiterhin können Unternehmen bei nicht fristgerechter Vorlage der Quartalsberichte (im DAX) und der Jahresberichte (in allen Indices) sanktioniert werden. Bei Nichteinhaltung droht der Ausschluss per Fast-Exit und nicht wie bislang lediglich zu im Vorfeld definierten Stichtagen.
Ein neues ESG (Environment, Social, Governance) Qualitätsmerkmal soll vorsehen, dass weniger als 10 % des Umsatzes eines im DAX vertretenen Unternehmens mit kontroversen Waffen erwirtschaftet werden darf. Dies ist die einzige konkret vorgeschlagene Änderung, die sich im weiteren Sinne auf Nachhaltigkeitskriterien bezieht, obwohl diese den gesellschaftlichen Diskurs bestimmen und stetig an Bedeutung gewinnen. Erst im Juni dieses Jahres wurde eine neue EU-Verordnung zur Vereinheitlichung von Nachhaltigkeitskriterien für Unternehmen verabschiedet, um mehr Transparenz bezüglich nicht-finanzieller Informationen zu schaffen. Auch unter den institutionellen Investoren ist es mittlerweile ohnehin gängige Praxis, Nachhaltigkeitskriterien vor Investitionsentscheidungen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund wäre die Berücksichtigung weiterer ESG-Themen wünschenswert gewesen.
Zwar gibt es schon den DAX ESG 50, für den Unternehmen zur Aufnahme eine Nachhaltigkeitsprüfung bestehen müssen, allerdings kommt diesem Index im Vergleich zum DAX sehr viel weniger Aufmerksamkeit zu. Der DAX ESG 50 bietet eine alternative Investitionsmöglichkeit für Investoren, bewirkt jedoch nicht, dass Unternehmen der „klassischen“ DAX-Familie – über die ohnehin geltende Regulatorik hinaus – in Zugzwang geraten. Fairerweise muss man sagen, dass die DAX30-Unternehmen en Gros ohnehin eine auf den Kapitalmarkt ausgerichtete ESG-Berichterstattung zur Verfügung stellen, während im M-, S- und Tech-DAX teilweise noch deutlicher Nachholbedarf besteht.
Welche der vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich vorgenommen werden, wie der DAX der Zukunft also aussehen wird, soll bis spätestens Ende 2020 feststehen.